Zuletzt aktualisiert:
18. Februar 2026

Im Rahmen des Whistleblower-Schutzgesetzes hat Technology & Strategy ein Verfahren zur Erfassung und Bearbeitung interner Hinweisgebermeldungen eingerichtet, das Sie hier finden:

T&S-Verfahren zur Meldung von Missständen:

Vollständige Anleitung auf Englisch

Vollständiges Verfahren (französisch)

T&S-Formular für Hinweisgeber:

Formular zur Meldung von Missständen

Formular für Hinweisgeber in Frankreich

Zusammenfassung des T&S-Whistleblowing-Verfahrens

Einleitung

Im Rahmen des durch das „Sapin-2-Gesetz“ definierten Melderechts hat T&S ein Verfahren für die Entgegennahme und Bearbeitung interner Meldungen festgelegt. Dieses Verfahren dient dazu, die Meldung rechtswidriger oder gefährlicher Sachverhalte, die innerhalb des Unternehmens auftreten, durch Mitarbeiter sowie externe oder gelegentliche Mitarbeiter zu unterstützen und zu begleiten.

Wer?

Dazu gehören Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter und potenzielle Mitarbeiter, Praktikanten, Auszubildende und Werkstudenten, externe oder gelegentliche Mitarbeiter, Vertragspartner und Subunternehmer des Unternehmens sowie deren Mitarbeiter.

Was?

Ein Verbrechen oder Vergehen
Eine Gefährdung oder Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses
Ein Verstoß oder der Versuch, einen Verstoß gegen eine internationale Verpflichtung, eine einseitige Handlung einer internationalen Organisation, das Recht der Europäischen Union oder ein Gesetz oder eine Verordnung zu verschleiern.

Wie?

  1. Informieren Sie sich über unser Meldeverfahren am Schwarzen Brett oder auf der Website von Technology & Strategy (Link zur Website)
  2. Füllen Sie das Formular zur Meldung eines Verdachtsfalls aus und reichen Sie die Informationen und Unterlagen ein, die den Sachverhalt belegen (Link zum Online-Formular)
  3. Senden Sie das Formular bitte elektronisch an signalement@technologyandstrategy.com oder per Post an den Ausschuss für die Bearbeitung von Meldungen

Bearbeitung des Berichts

  1. Innerhalb von 7 Tagen

    1. Eingang des Berichts beim Ausschuss für die Bearbeitung von Warnmeldungen
    2. Empfangsbestätigung für den Bericht
  2. innerhalb von 30 Tagen
    1. Prüfung der Zulässigkeit und gegebenenfalls Bearbeitung des Berichts
    2. Beschluss des Ausschusses
      • Meldung ist unzulässig: abgeschlossen
      • Bestätigter Bericht: Umsetzung eines Aktionsplans
    3. Die Meldung schließen


Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten

Strenge Vertraulichkeit hinsichtlich der Identität der Verfasser des Berichts, der vom Bericht betroffenen Personen und aller im Bericht genannten Dritten sowie hinsichtlich der gesammelten Informationen. Die Berichte werden nur so lange aufbewahrt, wie dies unbedingt erforderlich und verhältnismäßig ist.

Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Warnmeldungen werden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr gespeichert.

Schutz von Hinweisgebern

Als Hinweisgeber genießen Sie besonderen Schutz, sofern Sie alle Voraussetzungen für den Status als Hinweisgeber erfüllen:

  • Im Falle einer öffentlichen Bekanntgabe können Sie weder strafrechtlich noch zivilrechtlich haftbar gemacht werden.
  • Sie sind vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt.

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