Im Rahmen des Whistleblower-Schutzgesetzes hat Technology & Strategy ein Verfahren zur Erfassung und Bearbeitung interner Hinweisgebermeldungen eingerichtet, das Sie hier finden:
Vollständige Anleitung auf Englisch
Vollständiges Verfahren (französisch)
Formular zur Meldung von Missständen
Formular für Hinweisgeber in Frankreich
Einleitung
Im Rahmen des durch das „Sapin-2-Gesetz“ definierten Melderechts hat T&S ein Verfahren für die Entgegennahme und Bearbeitung interner Meldungen festgelegt. Dieses Verfahren dient dazu, die Meldung rechtswidriger oder gefährlicher Sachverhalte, die innerhalb des Unternehmens auftreten, durch Mitarbeiter sowie externe oder gelegentliche Mitarbeiter zu unterstützen und zu begleiten.
Wer?
Dazu gehören Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter und potenzielle Mitarbeiter, Praktikanten, Auszubildende und Werkstudenten, externe oder gelegentliche Mitarbeiter, Vertragspartner und Subunternehmer des Unternehmens sowie deren Mitarbeiter.
Was?
Ein Verbrechen oder Vergehen
Eine Gefährdung oder Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses
Ein Verstoß oder der Versuch, einen Verstoß gegen eine internationale Verpflichtung, eine einseitige Handlung einer internationalen Organisation, das Recht der Europäischen Union oder ein Gesetz oder eine Verordnung zu verschleiern.
Wie?
Bearbeitung des Berichts
Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten
Strenge Vertraulichkeit hinsichtlich der Identität der Verfasser des Berichts, der vom Bericht betroffenen Personen und aller im Bericht genannten Dritten sowie hinsichtlich der gesammelten Informationen. Die Berichte werden nur so lange aufbewahrt, wie dies unbedingt erforderlich und verhältnismäßig ist.
Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Warnmeldungen werden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr gespeichert.
Schutz von Hinweisgebern
Als Hinweisgeber genießen Sie besonderen Schutz, sofern Sie alle Voraussetzungen für den Status als Hinweisgeber erfüllen: